Eltern
Mitarbeit von Eltern
Wir freuen uns, wenn sich Eltern im Schulleben einbringen:
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Begleitung von Ausflügen
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Lese-Eltern
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im Förderverein
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als Klassenpflegschaftsvorsitzende
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vieles mehr...
Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Kinder einer Klasse, sowie mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Die Klassenpflegschaft wählt in den ersten drei Wochen des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Kindern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Die Einladung zur Klassenpflegschaftssitzung kommt von der/dem Vorsitzenden. Gemeinsam mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin wird die Tagesordnung vorgeschlagen. Meistens wird es so sein, dass die Lehrkräfte ihre Unterrichtsinhalte vorstellen und ihre pädagogische Arbeit erläutern. Auf den Sitzungen werden auch Klassenfahrten geplant und evtl. eine Klassenkasse eingerichtet/abgerechnet. Oft werden wichtige Angelegenheiten für die Klasse besprochen und abgestimmt. Deshalb erwarten wir, dass ein Elternteil jedes Kindes am „Elternabend“ vertreten ist.
Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die beratend an den Sitzungen teilnehmen können. Die Schulpflegschaft wählt in den ersten fünf Wochen eines Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
Zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 wurden Frau Honemann als Schulpflegschaftsvorsitzende und Frau Linz als stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende gewählt.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
Die Schulpflegschaft wählt außerdem sechs Elternvertreter für die Schulkonferenz.
Schulkonferenz
Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in vielen wichtigen Angelegenheiten. Ihre konkreten Aufgaben sind im Schulgesetz § 65 genauer erläutert. Aufgrund der Größe unserer Schule setzt sich die Schulkonferenz zusammen aus 6 Elternvertretern, 6 Lehrkräften und der Schulleitung mit beratender Stimme.