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Lolli-Test Strategie 2.0

Am Dienstag, 25.01.2022 erhielten wir um 22.15 Uhr folgende Informationen vom Schulministerium:


Die „Omikron-Welle“ hat das Land Nordrhein-Westfalen und damit auch unsere Schulen erreicht. Die landesweit hohen Inzidenzzahlen sowie hohe Positivraten bei den Lolli-Testungen (aktuell > 20 Prozent Pool-Positivrate) spiegeln dies wider.

Aufgrund des deutschlandweiten und stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter Testkapazitäten in den Laboren wurde am gestrigen Tag auf Ebene der Regierungschefinnen und –chefs der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler eine Priorisierung von PCR-Testungen und eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, beschlossen, die eine Gewährleistung ausreichender Testkapazitäten für diese Personengruppen vorsieht.

Im Hinblick auf die Priorisierungsentscheidung ist somit eine kurzfristige Anpassung des Lolli-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet.


Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems (Strategie 2.0)

Aufgrund begrenzter PCR-Test-Kapazitäten muss die Landesregierung in der „Omikron“-Welle nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, kurzfristig aufgrund der Problemanzeige der Labore, aber auch perspektivisch, um die PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben. Um dies in der momentanen Hochinzidenzphase zu schaffen und gleichzeitig der sehr hohen Auslastung der Labore Rechnung zu tragen, werden kurzfristig folgende Anpassungen im Lolli-PCR-Testregime vorgenommen:


Grund- und Primusschulen:

  • Für alle Grundschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres (Gruppe 1: Mo/Mi, Gruppe 2: Di/Do) beibehalten. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartner*innen der Schulen sicher. Diese informieren im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.

  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen wird verändert. Es ist keine Abgabe von PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.

  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen.

  • Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.

  • Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenz-unterricht teilnehmen.

  • Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystemsdurch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§13Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.

  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.


4. Vorgehen bei positivem Antigenschnelltest in der Schule:

Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis müssen in der Schule umgehend von den übrigen Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse isoliert und beaufsichtigt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten dieser jungen Schülerinnen und Schüler werden über ein positives Antigenschnelltest-Ergebnis ihrer Kinder informiert und aufgefordert, ihre Kinder unmittelbar von der Schule abzuholen. Gemäß Coronabetreuungsverordnung ist auch das Gesundheitsamt zu informieren.

Wir bitten die Eltern, bei einem positiven Poolergebnis –wenn möglich– einen Bürgertest bei ihrem Kind vor dem Schulbesuch durchführen zu lassen, um somit Sicherheit für das eigene Kind, aber auch für die Schulgemeinde, herzustellen. Zugleich bitten wir die Eltern, an dem Tag, an dem der Antigenschnelltest durchgeführt wird, eine mögliche Abholung des Kindes in den frühen Morgenstunden sicherzustellen.


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