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Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-Verordnungen

wir erhielten gestern folgende Informationen aus dem Schulministerium um nach der Corona-Pandemie wieder zu einer gelebten Normalität im Schulbereich überzugehen:


Auslaufen der Corona-Verordnungen

Die derzeit für den Schulbereich relevanten Verordnungen werden mit Ablauf des 31. Januar 2023 auslaufen. Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule fällt ebenfalls ersatzlos weg. Die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfällt. Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.


Wegfall von Testungen

Mit dem Wegfall der Regelungen zu anlassbezogenen Testungen in Schulen können wir als Schule keine weiteren Selbsttests bestellen. Alle Restbestände werden in den nächsten Tagen an unsere Schüler*innen ausgegeben.


Maskentragen in der Schule

In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Grundsätzlich wird nach Wegfall der Isolationspflicht mit Ablauf des 31. Januar 2023 jedoch positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (§ 3 Absatz 3 CoronaSchVO, in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung).

Hygieneregelungen

An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln. Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag.

Im Krankheitsfall

Sicherlich kann es auch aktuell zu Erkrankungen und Symptomen kommen, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch. Für einen guten und verantwortungsvollen Umgang miteinander empfiehlt es sich, die bewährten Hygienemaßnahmen weiter fortzuführen, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch Infektionskrankheiten (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben.



Bitte beachten Sie auch den angehängten Brief von Schulministerin Feller.

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