Alle Familien, die keinen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben können einen Antrag auf die Übernahme der OGS-Mittagessenkosten stellen. Es muss bereits im Vorhinein zu Antragstellung nach dem Härtefallfonds deutlich sein, dass ein Antrag auf BuT-Leistungen nicht bewilligt wird.
Grundsätzlich sind die Familien mit einem Einkommen anspruchsberechtigt, das nicht mehr als den existenzsichernden Bedarf + 20 % Aufschlag umfasst.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Schulsozialarbeiterin Frau Klenner.
Comments